Beratungsangebot zur Rentenbesteuerung

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„Mit dem Eintritt in den Ruhestand endet nicht automatisch die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung“, weiß Andreas Janßen, selbstständiger Beratungsstellenleiter beim Steuerring – Lohnsteuerhilfeverein e.V.. Um dabei zu helfen, böse Überraschungen mit dem Finanzamt zu vermeiden, bietet er ab 22. Januar monatlich im Mehr-Generationen-Haus Stuhr-Brinkum (MGH) individuelle Beratungen an.

Bereits 2020 hat der heute 45-jährige Brinkumer Vorträge zu diesem Thema im MGH gehalten. „Die Nachfrage war überwältigend!“, erinnert sich Olly Müller, Mitarbeiter des MGH. „Wir mussten drei Zusatztermine ansetzen, Corona hat die Zusammenarbeit damals leider beendet". Das Thema allerdings habe nicht an Brisanz verloren.

„Die Besteuerung der gesetzlichen Renten nimmt immer weiter zu, dadurch sind viele Rentner auch nach Eintritt in den Ruhestand weiterhin steuerpflichtig,“ erläutert Steuerfachmann Janßen, „auch Auszahlungen aus privaten oder betrieblichen Altersvorsorgeverträgen können unter bestimmten Voraussetzungen der Einkommensteuer unterliegen.“ Viele Rentner seien darüber verdutzt, und noch größer sei der Schreck, wenn am Ende eine Steuernachzahlung entsteht.

Janßen, seit über 10 Jahren selbstständig, hat daher das Ziel in seinen individuellen Beratungsgesprächen frühzeitig aufzuklären und Transparenz zu schaffen. „Eine Steuernachzahlung mag ärgerlich sein, aber es ist ein großer Vorteil frühzeitig zu wissen, was steuerlich auf einen zukommt, damit man rechtzeitig Rücklagen bilden kann“.

Ab 22. Januar und dann immer jeden 4. Donnerstag im Monat bietet er in der Zeit von 16.15 bis 20.15 Uhr Beratungstermine im Mehr-Generationen-Haus, Bremer Straße 9 an. Da es sich um individuelle Gesprächstermine handelt, ist eine vorherige Terminabsprache unter 0421-960 38 993, andreas.janssen@steuerring.de oder mit Hilfe des nachstehenden QR-Code erforderlich.

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